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BÖRSE WOLNZACH
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Nächste große Reptilienbörse in Bayern- Wolnzach

findet 2020 statt! Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.                      

FOTOS UNSERER REPTILIENBÖRSEN

Am Sonntag den 28. Oktober 2018, findet die Börse wieder in der Mehrzweckhalle, Hopfenstr.2a, 85283 Wolnzach statt. In der Mehrzweckhalle oder auch Volksfesthalle genannt (ca. 50km nordöstlich von München entfernt ) die große Wolnzacher Reptilienbörse statt. Es können Echsen, Schlangen, Schildkröten, Amphibien, Frosch- und Schwanzlurche, Pfeilgiftfrösche,  Insekten, Käfer, Heuschrecken, Spinnen, Skorpione,  Futtertiere sowie Zubehör für Terrarianer  gehandelt werden. Nicht gehandelt und angeboten werden dürfen den Menschen potenziell gefährliche Tiere.
Ein großer Parkplatz befindet sich direkt bei der Stadthalle und natürlich wird auch für ihr leibliches Wohl gesorgt.

VERANSTALTER DER GROßEN BAYRISCHEN REPTILIENBÖRSE IN WOLNZACH

FIRMA TURTLESCORNER INH. PEYERL GÃœNTER

Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle, Hopfenstr. 2a,  85283 Wolnzach, 09.30 bis 15.00 Uhr

                                                    

Preise: Reservierung  Reservation | Réservations | Riservazione | Reservación
Standflächen können online bis 10 Tage vor Beginn reserviert werden durch Überweisung von 25,00 EUR pro Tisch. 2,20m Länge, 52cm Tischtiefe ( und 3,00 EUR für Stromanschluss wenn benötigt.)
[ Diese Gebühr schließt den Eintritt für zwei Personen ein; es sind maximal vier Personen pro Stand zulässig ]
Wir behalten uns vor, die georderte Standfläche zu beschränken. Ein Rücktritt des reservierten Standplatzes ist nur bis 14 Tage vor der Börse möglich. Ansonsten ist eine Rückzahlung der Standplatzgebühr nicht möglich.

Aufbaumöglichkeit der Stände ist am Vortag der Börse zwischen 18.00 und 20.00 Uhr.                   Einlass für Aussteller am Veranstaltungstag ab 6.30 Uhr.

Von allen Ausstellern wird eine Kaution von 20,- Euro einbehalten, die nach Veranstaltungsende (und Platzkontrolle auf Sauberkeit) wieder retourniert wird.

 

Bankverbindung: Kreissparkasse Kelheim

                            Blz. 75051565

                            Kto.Nr. 10452175

   Um günstige  Auslandsüberweisungen tätigen zu können werden IBAN und BIC Nr. von den Banken benötigt.

   Meine IBAN Nr:  DE65 7505 1565 0010 4521 75                   Meine BIC Nr:   BYLADEM1KEH

 

 Eintritt : Pro Person 5,00 EUR / Kinder bis 12 Jahre frei

 

Bitte Formular ausfüllen und losschicken.

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ADRESSE:

TEL.NR.

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WELCHE TIERE:

WIEVIEL STANDFLÄCHE:

Börse Wolnzach:

STROMANSCHLUSS:

JA:

NEIN:

GEWERBETREIBENDER:

JA:

NEIN:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Falls die Formularversendung nicht funktioniert, dann senden Sie bitte eine formlose Anmeldung mit obenstehenden Angaben info@sulcatas.de                                                                                             Bei Anfragen bin ich unter der Tel. Nr. 08751/848181 zu erreichen.

Wir werden Ihre Anmeldung so schnell wie möglich bearbeiten, Bearbeitungszeit meist bis zu 2 Tage
Sie erhalten dann ein Bestätigungsmail oder ein Fax.

 Ordnung für die Wolnzacher Reptilienbörse

    • 1.Der Börsenverantwortliche und die Aufsichtspersonen sind gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Sie können bei Zuwiderhandlungen gegen durch die zuständige Behörde verfügte Auflagen, die Börsenordnung oder tierschutzrechtliche Bestimmungen Personen von der Börse ausschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder im Wiederholungsfall kann ein Anbieter oder  Besucher zeitlich begrenzt oder auf Dauer von der Teilnahme an weiteren Börsen dieses Veranstalters ausgeschlossen werden.                                                                             
    • 2.Die Tiere müssen sich spätestens um 9:00 Uhr in den dafür vorgesehenen Verkaufsbehältnissen auf dem Verkaufstand befinden. Die Anbieter müssen mit ihren Tieren das Börsengelände um 19:00 Uhr verlassen haben.
    • 2.1. Chamäleons sind in Behältern anzubieten, die nur von vorn einsehbar sein dürfen. Den Tieren ist eine Klettermöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
    • 2.2 Es dürfen keine exotischen Mäuse und keine Igel angeboten werden, ausgenommen Futtermäuse und Futterratten.
    • 2.3 Jeder Verkaufstand muss über ein Thermometer verfügen.
    • 2.4 Reptilien sind einzeln anzubieten, ausser Landschildkröten und Zuchtpaaren.
    • 3.Für als Futtertiere angebotene Kleinsäuger gelten die tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Anforderungen entsprechend.
    • 4.Das Anbieten von jungen Kleinsäugern (nur Futterratten und Futtermäuse erlaubt), die noch nicht selbstständig Futter und Wasser ohne Muttertier aufnehmen können, ist untersagt. Das gleiche gilt für weibliche Tiere, die vor weniger als 48 Stunden geboren haben, oder sich in Geburt befinden. Behälter mit Kleinsäugern dürfen nur so dicht besetzt werden, dass mindestens ein Drittel der Bodenfläche frei bleibt. Den Tieren müssen geeignete Einstreu, Futter, Tränke und genügend Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
    • 5.Gewerbsmäßige Züchter und Händler müssen im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3 TierSchG sein und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzeigen.
    • 6.Tiere aus Beständen oder Gebieten, in denen anzeigepflichtige Tierseuchen herrschen oder der Ausbruch solcher Krankheiten zu befürchten ist, dürfen nicht auf die Börse verbracht werden.
    • 7.Das Anbieten von Wildfängen (Naturentnahmen) ist untersagt.
    • 8.Aussteller und mit der Wartung der Tiere beauftragte Personen haben den Verdacht oder das Auftreten einer Erkrankung der Tiere, die auf eine Ansteckung mit Seuchenerregern schliessen lässt, sowie jeden Todesfall sofort der Börsenleitung anzuzeigen.
    • 9.Alle Käfige, Standplätze mit Gerätschaften sowie die Transportfahrzeuge und -behältnisse sind vor Beschickung und nach Abschluss der Ausstellung mit einem geeigneten Mittel (Desinfektionsmittelliste der DVG für die Tierhaltung) zu reinigen und zu desinfizieren. Die verwendeten Mittel müssen gegen Bakterien und Viren wirksam sein und entsprechend den Angaben des Herstellers angewendet werden.
    • 10.Vom Beginn der Börse bis zum Abschluss der Endreinigung ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
    • 11.Das Anbieten giftiger und anderer Tiere, die dem Menschen gefährlich werden können, hat zu unterbleiben.
    • 12.Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer von ihm beauftragten geeigneten Person zu beaufsichtigen.
    • 13.Sichtbar trächtige, kranke, verletzte, geschwächte, abgemagerte Tiere, Tiere in der Winterruhe, Schlangen in der Häutung , oder solche Tiere, bei denen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, insbesondere § 6 (Amputation) oder § 11b (Qualzucht; vgl. „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes“) festzustellen sind, gestresste Tiere oder Tiere mit sonstigen erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände verbracht werden. Wird ein solches Tier während der Veranstaltung beobachtet, muss es umgehend abgesondert und im Bedarfsfall behandelt werden.
    • 14.In der Zeitspanne zwischen dem Erwerb eines Tieres und der Abreise des Erwerbenden muss das Tier entweder am Verkaufsstand belassen oder in dem dafür vorgesehenen, separaten Bereich auf dem Börsengelände aufbewahrt werden.
    • 15.Unverträgliche Tiere müssen zu jeder Phase des Transports und der Börse getrennt gehalten werden.
    • 16.Das Anbieten von Futtertieren und Beutegreifern erfordert eine räumliche Trennung.
    • 17.Jeder Anbieter von Tieren hat eine ausreichende Anzahl geeigneter Behältnisse bereit zu halten, die er dem Käufer für den tiergerechten Transport zur Verfügung stellen kann.
    • 18.Die Verkaufsbehältnisse müssen eine ausreichende Größe aufweisen, d.h. die Tiere müssen sich mindestens ungehindert umdrehen und in normaler Körperhaltung ruhen können. Als Faustregeln gelten: Die kürzeste Kantenlänge der Behältnisgrundfläche (Länge bzw. Breite) bzw. bei nichtrechteckigen Behältnissen die kürzeste Strecke auf der Behältnisgrundfläche muss eine Länge aufweisen, die bei Echsen mindestens 1,5x der Kopf-Rumpf-Länge(KRL), bei Schlangen mindestens 0,3x der Gesamtlänge und bei Schildkröten mindestens 2x der Panzerlänge entspricht.Die Behältnisse müssen, u.a. um ein Mindestmaß an Klimastabilität zu gewährleisten, eine Mindestgröße von 10 x 10 x 6cm h (Heimchendosengröße) aufweisen. Die Höhe der Behältnisse muss eine artgemäße Körperhaltung sowie bei kletternden oder grabenden Arten das Anbieten einer, der jeweiligen Tierarten angepassten Kletter- oder Grabemöglichkeit erlauben.
    • Die Behältnisse müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und vor jeder Wiederverwendung gereinigt und desinfiziert werden. Eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet und ggf. ausreichend geeignetes Bodensubstrat vorhanden sein.
    • Zur Vermeidung von unnötigem Stress dürfen die Behältnisse möglichst nur von einer Seite her einsehbar sein. Sie sind mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten (z.B. Wurzeln, Pflanzenbüschel auszustatten oder das Behältnis muß zu einem Drittel abgedeckt sein) auszustatten, insbesondere wenn die angebotenen Tiere nachtaktiv oder besonders stressanfällig sind.
    • 19.Die Behältnisse sind durch den Anbieter gegen das Hineingreifen und die Entnahme von Tieren durch Unbefugte zu sichern.
    • 20.Verkaufsbehältnisse müssen mindestens in Tischhöhe stehen und zu einem Drittel von oben abgedeckt sein .
    • 21.Verkaufsbehältnisse dürfen nur gestapelt werden, wenn daraus keine Beeinträchtigung der Tiere , z.B. durch schlechte Luftführung, herabfallende Fäkalien, aggressive Auseinandersetzungen oder die Gefahr des Umfallens des Behälterstapels resultieren kann.
    • 22.Geschlechtsbestimmungen mit Hilfsmitteln, z. B. Sonden, sind auf der Börse nicht zulässig.
    • 23.Bei Tombolas dürfen keine Tiere oder befruchtete Eier als Preis vergeben werden.
    • 24.Das Beklopfen oder Schütteln von Behältnissen mit Tieren ist tierschutzwidrig und deshalb zu verhindern.
    • 25.Das Herausnehmen der Tiere aus den Behältnissen darf nur durch den Anbieter bei Vorliegen eines triftigen Grundes, z. B. einer ernsten Kaufabsicht, erfolgen. Nicht statthaft sind: das Herausnehmen zu Werbezwecken sowie ein Herumreichen unter den Besuchern.
    • 26.Den Tieren muss unter Beachtung tierartspezifischer Anforderungen ausreichend Futter und Flüssigkeit in hygienisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt werden.
    • 27.Beim Transport von Tieren sind die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzrechts zu beachten. Insbesondere dürfen den Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Der Transport der Tiere darf nur in geeigneten Transportmitteln unter zuträglichen Klimabedingungen und soweit erforderlich mit ausreichendem Sichtschutz erfolgen. Zur Auslegung können die CITES-Leitlinien für den Transport und die IATA-Richtlinien herangezogen werden.
    • 28.Die Aufbewahrung von Tieren in unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen ist verboten, wenn mit ungünstigen klimatischen Bedingungen zu rechnen ist.
    • 29.Name und Anschrift des Anbieters sind an gut sichtbarer Stelle unmittelbar am Angebotsplatz anzubringen. Darüber hinaus sind die Verkaufsbehältnisse in geeigneter Form mit Hinweisschildern zu versehen, aus denen folgende Angaben zu entnehmen sind:
    • Name/n der Tierart/en (wissenschaftlich und deutsch)
    • Herkunft
    • Geschlecht, soweit bekannt
    • Haltungsvoraussetzungen und Pflegehinweise, z.B. Vergesellschaftung, Temperatur, Wasserwerte, Luftfeuchtigkeit,
    • Adultgröße,
    • Fütterungshinweise bei so genannten Nahrungsspezialisten
    • Schutzstatus nach Artenschutzrecht
    • Geburts- bzw. Schlupfdatum, soweit bekannt
    • gegebenenfalls Preis bzw. Tauschwert                                                                                        
    • 30.Der Anbieter hat den Käufer bzw. Tauschpartner über die Haltungs-, Fütterungs- und Pflegebedingungen der angebotenen Tiere fachkundig zu beraten.  
    • 31.Für jedes geschützte Tier sind die Originalpapiere mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen.

  Liste der gefährlichen Reptilien und wirbellosen Tiere die nicht gehandelt werden dürfen

Reptilien

alle Panzerechsen (Crocodylae): hierunter fallen z.B. Krokodile, Aligatoren, Gavial und Kaimane

Riesenschlangen (Boidae):

Tigerpython (Python molurus), Felsenpython (Python -sebae), Südliche Felsenpython (Python natalensis )Netzpython (Python reticulatus), Blutpython (Python Curtus), große Anaconda (Eunectes murinus), südliche Anaconda (Eunectes notaeus), Schauensees Anaconda (Eunectes deschauenseei), Amethystpython (Liasis amethistinus), Papua Wasserpython (Liasis papuana); Olivpython (Liasis olivaceus), Oihnpellipython (hlyctophi­lopython oinpelliensis), Riesenschlangen die eine Länge von 3 m überschreiten.

Giftschlangen:

Giftnattem (Elapidae) der Gattungen Todesottern (Acanthophis), Schildkobras (Aspide­laps), Wasserkobras (Boutengerina), Kraits (Bungarus.), Mambas (Dendroaspis), 'Ring­halskobras (Hemachatus), Bauchdrusenottem (Maticora), Echte Koralienschlangen (Mic­rurus), Echte Kobras (Naja),-Tigerottem,(Notechis), Königskobras (Ophiophagus), Taipans (Oxyuranus),- Schwarzottem (Pseudechis), Watdkobras (Pseudohaje), Austratische  Scheinkobras (Pseudonaja), Wüstenkobras (Walterinnesia) Vipern (Viperidae) der Gattungen Buschvipern (Athens), Puffottem (Bitis), Hornvipern (Cerastes), Sandrassel-Ottem (Echis), Mac mahon-Vipem (Eristicophis), Trughornvipem­(Pseudoc erastes), Echte Vipern (Vipera)

Grubenottern (Crotalidae) der Gattungen Dreieckskopfottern (Agkistrodon), Lanzenottern (Bothrops), Klapperschlangen:(Crotatus),Buschmeister (Lachesis), Zwergklapperschlan­gen.(Sistrurus), Asiatische-Lanzenottem (Trimesurus)

Seeschlangen (Hydrophiidae)

Trugnattern (Boiginae) der Gattungen Nachtbaumnattern (Boiga), Sandrennnattern(Psammophis), Boomslang (Dispholidus), Baumnattern (Thelotornis), Tigerottern (Rhabd­hophis), Eidechsennattern (Malpolon)

Schnappschildkröten(Chelydra serpentina)

Geierschildkröten(Macrociemys temmincldi)

andere Wasser- and Sumpfschildkröten, die regelmäßig eine Panzerlänge von über 50cm erreichen

Alle Krustenechsen (Helodermatidae)

Warane (Varanidae):

Wüstenwaran (Varanus griseus), Nitwaran (Varanus'niloticus), Bengalenwaran (Varanus. bengalensis); Bindenwaran (Varanus salvator), Komodowaran (Varanus komodoensis), Schmidts Waran (Varanus karlschmidb), Grosswaran (Varanus giganteus), Goulds Waran (Varanus gouldii), Papua-Waran (Varanus salvadorii), Rauhnackenwaran (Varanus rudi­collis), Dumerils Waran ( Varanus dumerili ), Weißkehlwaran ( Varanus albigularis ), Greys Waran ( Varanus olivaceus ).

Wirbellose Tiere

Skorpione (ordo/Ordnung scorpiones)
Gattungen (genus):
Buthus, Mesobuthus, Compsobuthus, Lychas, Orthochirus, Urodacus, Uroplectes, Vaejovis, Bothriurus, Buthacus, Buthotus, Androctonus, Tityus, Leiurus, Centruroides, Nebo, Hemiscorpius; dto Parabuthus;
 

eheblich giftige Spinnen der Gattungen (einschIießlich von Synonymen): Trechona, Atrax, Hadronycha, Harpactirella, Latrodectus, Loxosceles, Mastrophora, Phoneutria, Cheiracanthium, Sicarius, Hogna, Macrothele, Actinopus, Badumna, Cteniza, Bothriocytum, Ummidia, Idiommata, Ixeuticus, Miturga, Phrynarachne, Tegenaria , Lampona, Olios, Pandercetes,.Pediana, Isopeda, Heteropoda, Delena, Saotes, Typostola, Poecilotheria,Selenocosmia,Pterinocheilus,Stromatopelma.

Alle Skorpione und Spinnen, deren Art sich nicht.eindeutig bestimmen läßt sind als gefährlich anzusehen.

 Hinweis:

Die zoologische Nomeklatur ist insbesondere im Bereich der Reptilen und Wirbellosen

ständigen Änderungen unterworfen, so dass sich lateinische Gattungs-oderArtnamen ändern können.